Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung ist eine Form der Zwangsvollstreckung. Anders als etwa eine Insolvenzverwaltung bezieht sich die Zwangsverwaltung nicht auf das gesamte Vermögen eines Schuldners, sondern auf dessen Grundstücke.

Wird von einer Grundschuld- oder Hypothekengläubigerin, meist eine Bank oder Versicherung, eine Zwangsverwaltung beantragt, so bestellt das zuständige Amtsgericht einen Zwangsverwalter. Für diesen gilt eine spezielle Verfahrensordnung, die sogenannte Zwangsverwalterverordnung.

Mit der Zwangsverwaltungsverordnung wird dem Zwangsverwalter vorgeschrieben, was er zu tun hat. Erste Aufgabe des Zwangsverwalters ist es, ein Grundstück in Besitz zu nehmen. Hat er sich den Besitz verschafft, ist er dazu verpflichtet, Miet- oder Pachteinnahmen zu erzielen und laufende Aufwendungen zu zahlen.

Die Zwangsverwaltungsverordnung verfolgt nicht nur das Interesse des Gläubigers, dass aus den Miet- und Pachteinnahmen laufende Kreditzinsen bezahlt werden. Darüber hinaus dient die Zwangsverwaltung dazu, dass das Objekt in seinem Wertbestand möglichst erhalten bleibt. Damit dient die Zwangsverwaltung auch dem Interesse des Schuldners.